Das Ergebnis der UPR zu Estland, mit vielen wichtigen Empfehlungen zu aktuellen Menschenrechtsproblemen, wurde vom UN-Menschenrechtsrat formell angenommen. Estland hat wichtige Schritte unternommen, insbesondere bei der Staatenlosigkeit von Kindern, aber es muss noch mehr getan werden. Staatenlosen fehlen immer noch umfassende politische Rechte im Wahl- und Arbeitsrecht. Positive Schritte wurden auch unternommen, um LGBT-Menschen die gleichen Rechte zu gewährleisten, insbesondere durch das Kohabitations-Gesetz im Jahr 2014, dessen Umsetzung allerdings extrem langsam voran geht.