Sechzehn Studentinnen der Hochschule der belgischen Provinz Lüttich, denen das Tragen jeder Art von Kleidung verboten wurde, die eine "philosophische, religiöse oder politische Zugehörigkeit" zum Ausdruck bringt, haben gegen diese Entscheidung vor einem Gericht in Brüssel Berufung eingelegt. Das Gericht hob das Verbot jetzt mit der Begründung auf, dass es die Religionsfreiheit verletze, außerdem sei ein generelles Verbot eine unverhältnismäßige Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels.