Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sein Urteil im Fall Vlieland Boddy und Marcelo Lanni gegen Spanienveröffentlicht und entschieden, dass der spanische Staat das Prinzip der Unschuldsvermutung für zwei Menschen missachtet hat, indem er sich weigerte, sie für die dauer ihrer Untersuchungshaft zu entschädigen, obwohl sie (im ersten Fall) freigesprochen worden sind oder ihr Verfahren (im zweiten Fall) geschlossen wurde. Nach Ansicht des Gerichts stellte das Justizministerium durch die Ablehnung ihres Antrags ihre Unschuld in Frage.