Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat entschieden, dass eine schwer kranke Person Cannabis selbst anbauen darf, wenn Cannabis für ihre medizinische Versorgung notwendig ist und keine anderen Therapiemöglichkeiten in Frage kommen, die gleich wirksam und bezahlbar sind. Der 52-jährige Kläger leidet an Multipler Sklerose und kann sich Cannabis aus der Apotheke nicht leisten. Das Gericht entschied, dass die Behörden dem Kläger für den Eigenanbau eine Ausnahmegenehmigung nach dem Betäubungsmittelgesetz erteilen müssen. Damit macht er sich nicht strafbar, wenn er zuhause Cannabis anbaut.