Der niederländische Staatssekretär für Sicherheit und Recht hat vor Kurzem die Asylanträge von zwei albanischen Staatsangehörigen zurückgewiesen, weil Albanien als "sicheres Land" gilt. Darüber hinaus hätten die Kläger nicht bewiesen, dass ihre sexuelle Präferenz den sicheren Zustand Albaniens ändert. Während des Berufungsprozesses hat der niederländische Staatsrat den Generalanwalt Widdershoven gebeten, zu untersuchen, ob die Regierung begründen muss, warum ein Land in spezifischen Asylfragen als sicher gilt. Die Stellungnahme wird vor einer geplanten Sitzung am 9. Juni 2016 erfolgen.