EU-Beobachtung

Haftstrafe für Bezeichnung des ehemaligen kroatischen Präsidenten als Kriegsverbrecher

Menschenrechtsorganisationen reagieren entsetzt auf das harte Urteil gegen einen Aktivisten, der bei der Enthüllung einer Statue in Zagreb sagte, Franjo Tudjman, Kroatiens erster Präsident, sei ein Kriegsverbrecher.

by Lovorka Šošić

Bürgerrechtler kritisieren das Urteil

Vier Organisationen haben die kroatische Justiz kritisiert, weil sie im Fall des Aktivisten Zoran Erceg das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit nicht geschützt hat. Er wurde zu 15 Tagen Gefängnis verurteilt und darf sich ein Jahr lang dem Denkmal für Franjo Tudjman nicht nähern, nachdem er den ehemaligen Präsidenten während der Enthüllung der Statue als Kriegsverbrecher bezeichnet hatte. Die Freiheitsstrafe ging noch über die von der Polizei empfohlenen 10 Tage hinaus. Bei den Organisationen handelt es sich um das Human Rights House Zagreb, Documenta - Center for dealing with the past, das Centre for Peace Studies und das Citizens' Committee for Human Rights.

Gericht ignoriert die Europäische Menschenrechtskonvention

In seinem Urteil hat das Strafgericht Zagreb die Europäische Menschenrechtskonvention, die das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit schützt, vollkommen ignoriert, denn diese schließt die Äußerung kritischer Einstellungen, die der derzeitigen Politik oder einer dominanten sozialen Überzeugung widersprechen, ein. Das Recht auf freie Meinungsäußerung bei Protesten an öffentlichen Orten ist eine der grundlegenden Normen einer freien und pluralistischen Gesellschaft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in den 1970er Jahren denStandard für den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung in einer demokratischen Gesellschaft festgelegt. Dieser Präzedenzfall schützt auch das Recht, Ideen oder Einstellungen zu äußern, die als "beleidigend, schockierend oder störend für den Staat oder einen Teil der Bevölkerung" angesehen werden können. Die vier Menschenrechtsorganisationen betrachten das vorliegende Urteil deshalb als eine Bedrohung für die Grundfesten der demokratischen Gesellschaft.

Das Urteil im breiteren Kontext der Meinungsfreiheit

Die Folgen dieses Urteils gehen weit über die Inhaftierung eines Menschen und die Missachtung seiner Menschenrechte hinaus. Es stellt eine ernsthafte systematische Bedrohung für das Recht der kroatischen Bürger dar, sich frei zu versammeln und auszudrücken. Wir hoffen, dass das Gericht in zweiter Instanz im Einklang mit den Verpflichtungen aus der Europäischen Konvention handelt und im Berufungsverfahren die Praxis des Europäischen Gerichtshofs direkt anwendet und so die grundlegenden Menschenrechte und -freiheiten garantiert.

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