Ein Gericht in Mailand hat das Innenministerium und das Ministerium für Wirtschaft angewiesen, Gebühren zu erstatten, die drei irreguläre Migranten für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigungen zahlen mussten. Die im Jahr 2011 eingeführte Steuer kann zwischen 100 und 245 Euro kosten. Im Mai 2015 folgte das Verwaltungsgericht der Region Latium einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und hob das entsprechende Dekret auf. Ungeachtet dieser beiden gerichtlichen Anordnungen verlangt die Regierung weiterhin die Zahlung der Gebühr.