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Internationaler Tag der Verschwundenen: Kein Grund zu feiern in Spanien

Aus Anlass des internationalen Tags der Verschwunden erklärt RIS, dass angemessenste Geste der Versöhnung der spanischen Regierung gegenüber den Opfern und deren Familien darin bestünde, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen.

by Rights International Spain

Jedes Jahr am 30. August wird der Internationale Tag der Verschwunden begangen. Aus diesem Anlass gab Rights International Spain folgende Erklärung ab.

Es gibt wenig zu feiern an diesem Internationalen Tag der Verschwundenen. Die spanische Regierung hat offene Schulden bei den Opfern und ist noch immer nicht in der Lage, ihren internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Zwangsverschleppungen nachzukommen.

Anfragen von Seiten der Familien der Opfer, die versuchen etwas über den Verbleib ihrer Angehörigen zu erfahren, und ihre Bemühungen für Gerechtigkeit und Reparationen, laufen immer noch ins Leere. Die Behörden sind weiterhin nicht im Stande, Maßnahmen zu ergreifen, um grundlegende Rechte zu garantieren, dazu zählt auch der Abbau von Hürden, welche die Ausübung dieser Rechte verhindern.

Laut internationalen Gesetzen sind die spanische Regierung und ihr Justizapparat dazu verpflichtet, die Wahrheit über Menschenrechtsverletzungen, die während des Bürgerkriegs sowie zur Zeit der Diktatur unter Franco begangen worden sind, aufzudecken, Zwangsverschleppungen gründlich und effektiv zu untersuchen, die Verantwortlichen zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen und wenn nötig, Sanktionen zu erlassen, die der extremen Schwere der Verbrechen gerecht werden sowie den Opfern umfassende Reparationen zur Verfügung zu stellen.

Die Verantwortlichen in Spaniens Regierung sollten auch endlich die kontinuierliche Natur von Zwangsverschleppungen anerkennen und diese ausdrücklich als gesondertes Verbrechen klassifizieren. Sie sollten es ausdrücklich als internationales Verbrechen anerkennen und deutliche Anstrengungen unternehmen, um mit der Definition aus Artikel 2 der Internationalen Konvention, die alle Menschen vor Zwangsverschleppungen schützt, übereinzustimmen. Die jüngsten Reformen des Strafrechts missachten die durch internationale Standards gesetzten Anforderungen auf diesem Gebiet.

Unterschiedliche Institutionen, die dem Schutz der Menschenrechte dienen, haben Spanien bereits an seine Verpflichtungen erinnert, vor allem in den letzten Jahren waren sie sehr kritisch gegenüber dem Verhalten der spanischen Regierung.

Im Mai 2015 erinnerte das UN Komitee gegen Folter (CAT) den spanischen Staat erneut daran, dass Folter und Verschleppung weder verjähren noch amnestiefähig sind. Das CAT bestand auf die Verpflichtung Spaniens, diese Verbrechen unparteiisch und gründlich zu untersuchen.

Als letzte Körperschaft der UN hatte der Menschenrechtsausschuss im Juli 2015 seine Missbilligung zum Ausdruck gebracht, was die unterlassene Untersuchung der während des Bürgerkriegs sowie zur Zeit der Franco-Diktatur begangenen Verbrechen, angeht. Der Ausschuss empfahl auch die Aufhebung des Amnestiegesetzes.

Kurz gesagt, es ist an der Zeit, dass die spanische Regierung Schluss macht mit ihrem Verhalten, dass kontinuierlich und vorsätzlich das Rechte der Opfer von Zwangsverschleppung auf Gerechtigkeit, Wahrheit und Wiedergutmachung ignoriert.

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