Das niederländische Institut für Menschenrechte hat festgestellt, dass die Arbeitsagentur FLEXSTAR plus aufgrund der Staatsangehörigkeit diskriminiert. Bei einer freien Stelle für Hotelzimmer Reinigungskräfte suchte die Agentur ausdrücklich nach Kandidaten mit niederländischer Staatsangehörigkeit. Das Institut stellt fest, dass diese Anforderung Menschen ohne niederländische Staatsangehörigkeit diskriminiert. Nach dem Gleichbehandlungsgesetz darf es keine Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit bei der Einstellung geben, es sei denn, es gelten gesetzliche Ausnahmen.