Der Staatsrat von Italien hat am 21. Juli die transnationale Gültigkeit des Dekrets für zivile Lebenspartnerschaften beschlossen. Nach dieser positiven Bewertung wird die Verordnung weitere Räte passieren und schließlich gelten. In Folge der angenommenen Verordnung werden zivilrechtliche Partnerschaften bereits im Vorfeld des geplanten Datums im September registriert und gefeiert. Bereits Anfang August kann es losgehen. Einer der wichtigsten Punkte des Erlasses ist, dass die Verweigerung durch Staatsdiener aus Gewissensgründen strafbar gemacht wird.