Der Diskriminierungsschutz in Deutschland ist im Grundgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verankert. Anlässlich des 10-jährigen Bestehens des AGG hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes das Gesetz evaluieren lassen. Die Evaluation spricht sich für eine Reform des Gesetzes aus, damit Menschen wirksamer gegen Diskriminierung vorgehen können. So müssten längere Fristen gelten, innerhalb derer Betroffene Ansprüche geltend machen können. Auch wäre ein Verbandsklagerecht wichtig, um die Klagemöglichkeiten für Betroffene zu erleichtern. Die Evaluation findet sich hier.