Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte räumt nationalen Behörden "erheblichen Handlungsspielraum" hinsichtlich der Geburtenregelung ein. Zwei Frauen hatten gegen die Tschechische Republik geklagt. Sie wollten unnötige medizinische Interventionen bei der Geburt ihrer Babys vermeiden. Nach tschechischem Recht seien sie gezwungen, im Krankenhaus zu gebären, wenn sie von einer Hebamme unterstützt werden wollen. Mit 12 zu 5 Stimmen urteilten die Richter des Straßburger Gerichtshofes, dass dies nicht gegen Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der EMRK verstößt.