Der Pole M. K. verbrachte vier Monate im Gefängnis, er wurde fälschlicherweise dafür verurteilt, während seiner Bewährungszeit ein Verbrechen begangen zu haben. Zufälligerweise hatte er den gleichen Namen wie der tatsächliche Täter. Die staatliche Finanzverwaltung sah keinen Grund, dem Mann eine Entschädigung für die vier Monate Haft auszuzahlen. Nach Auffassung der Behörde habe sich die Situation von M. K. nicht verschlechtert, da er arbeitslos und obdachlos war. Ein Gericht entschied nun, dass die Klage berechtigt war, und gewährte dem Geschädigten 80.000 PLN (rund 18.000 EUR) Schadenersatz.