In einem Fall, den es so in Litauen noch nicht gegeben hat, haben ehemalige Insassen einer Jugendstrafanstalt, die dort als Minderjährige sexuell missbraucht wurden, Anklage gegen die Leitung dieser Einrichtung erhoben. Sie erklärten, sie seien von einem anderen männlichen Insassen missbraucht worden und fordern 15.000 € Schmerzensgeld. Die mittlerweile erwachsenen Kläger werfen der Verwaltung der Einrichtung vor, ihrer Pflicht nicht nachgekommen zu sein, ihnen ein sicheres Umfeld zu bieten, das Verbrechen zu verhindern und sie vor Schaden zu bewahren.