Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Belgien infolge einer Beschwerde eines Häftlings über mangelnde psychiatrische Versorgung. Der Häftling verbüßte aufgrund pädophiler Handlungen bereits 9 Jahre in der psychiatrischen Abteilung des Gefängnisses von Merksplas. Genau wie die belgische Liga für Menschenrechte wies der Gerichtshof in Straßburg das strukturelle Defizit des belgischen Haftsystem aus und gab dem Land zwei Jahre, um ein System zu organisieren, welches in der Lage ist, die Würde der Gefangenen zu garantieren.