Nicht alle Begleithunde können eine kostenlose Fahrkarte für Bahnreisen in Polen erhalten. Rabatte gelten für Sehbehinderte, die einen Assistenzhund besitzen, aber nicht für Menschen mit Hör- oder körperlicher Behinderung. Ein Besitzer eines Blindenhundes zahlt nur fünf Prozent des regulären Tarifs. Es gibt keine objektive Rechtfertigung für diese Diskrepanz. Laut polnischer Verfassung müssen Bürger in vergleichbaren Situationen gleich behandelt werden und alle Arten von Assistenzhunden ermöglichen es Behinderten, am gesellschaftlichen Leben aktiv teilzunehmen.