In Bulgarien gibt es keine staatliche Einrichtung oder Institution, die verpflichtet ist, Informationen über Polizeigewalt zu sammeln und zu analysieren, stellt das BHC in seinem Bericht fest.
Widersprüchliche Informationen
Das bulgarische Helsinki-Komitee überwacht jährlich das Niveau der Polizei-Gewalt in Bulgarien und befragt dafür Personen in Polizeigewahrsam und in Gefängnissen. Die Daten der letzten Jahre zeigen, dass die Gewalt anhaltend ist, fast ein Drittel der Inhaftierten sind Opfer illegaler Gewaltanwendung durch Polizeibeamte. Die alarmierende Schlussfolgerung der Forscher ist, dass Minderjährige das größte Risiko für Misshandlungen trifft.
Unterdessen liefern das Innenministerium und die Gerichte fast keine Informationen über die Zahl der gemeldeten Fälle von Missbräuchen durch Strafverfolgungsbeamte.
Nur ein Drittel der Gerichte (42 von 144) hat über 212 eingeleitete Fälle berichtet, aber laut Innenministerium gab es für den Zeitraum 2000-2015 1.146 Beschwerden.
Niemand weiß, inwieweit die Zahl der Beschwerden für die angefochtenen Fälle von Belang ist. Darüber hinaus gibt es keine Sammlung von gründlichen Informationen über die reale Anzahl von Beschwerden und deren Ergebnis.
Keine Strafe
Die meisten Beschwerden betreffen Folter und rechtswidrige Inhaftierung (42,2 Prozent bzw. 41,5 Prozent), und in 16,4 Prozent der Fälle kam es bei der Vernehmung zu illegalem Einsatz von Gewalt. Von allen 1.146 Beschwerden, die im Innenministerium eingegangen waren, führten nur 11 Prozent der Fälle zur Feststellung von Verstößen und somit zu Strafen. Dreihundert Beschwerden wurden als unbegründet angesehen, und 725 Fälle wurden als gesetzeskonform betrachtet.
Zum Vergleich: Als die Beschwerde vor Gericht gestellt wurde, wurden die Beamten in 61 Prozent der Fälle schuldig befunden. Dies deutet darauf hin, dass das Innenministerium kein Interesse an der Ermittlung gegen und der Bestrafung Strafverfolgungsbeamte hat, in Fällen in denen diese ihre Befugnisse überschreiten.
Sogar in den wenigen Fällen, in denen eine Verletzung des Gesetzes festgestellt wurde, wird die Strafe in der Regel vermindert. Dem Innenministerium zufolge sind in den vergangenen 15 Jahren nur 18 Polizisten entlassen worden, 48 wurden mit Geldstrafen belegt und 11 wurden zu einer Haftstrafe (für einen Zeitraum von 1,5 bis 3 Jahren) verurteilt. Normalerweise variieren die Geldstrafen von 500 bis 1.000 Levas (etwa 250 bis 500 Euro), und es gibt keine Informationen darüber, ob sie tatsächlich bezahlt werden.
Nach den von den Gerichte für denselben Zeitraum zur Verfügung gestellten Daten wurden gegen 101 Polizeibeamte Geldstrafen verhängt und 28 erhielten eine bedingte Freiheitsstrafe.