Technologie & Rechte

Polnische Journalisten erhalten strenge Auflagen für die Berichterstattung aus dem Parlament

Bereits im Dezember kündigte das Parlament restriktive Einschränkungen für die Arbeit der Parlaments-Korrespondenten an. Mitte Januar wurden diese Einschränkungen auch auf Anhörungen des Verfassungstribunals ausgeweitet.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights

Mitte Dezember kündigte Marek Kuchciński, der Marschall des polnischen Sejm an, dass ab Anfang 2017 Journalisten nur noch eingeschränkte Möglichkeiten zur Berichterstattung über die Arbeit des Parlaments haben werden.

Zu den Änderungen gehören unter anderem ein Verbot von Video- und Tonaufzeichnungen während der Plenarsitzungen (nur noch Videoaufzeichnungen mit offiziellen Kameras werden im Plenarsaal möglich sein); Beschränkungen des Zugangs von Journalisten zum Parlamentsgebäude; und Begrenzungen der Anzahl von Reportern, die pro Sender eine permanente Zugangserlaubnis zu der Kammer erhalten.

Die Ankündigung führte zu Protesten von Oppositionellen, die den Zugang zum Podium der Kammer für einen Monat blockierten und zu spontanen Demonstrationen, die vor dem Parlament stattfanden und die bis in die späten Abendstunden andauerten.

Die Helsinki Foundation for Human Rights (HFHR) forderte das Parlament auf, diese radikalen Veränderungen nicht einzuführen. Die HFHR fordert, dass Journalisten "die Gelegenheit haben müssen, über die Ereignisse im Sejm effektiv zu berichten" und betonte, dass "durch die Einführung unangemessener und zu restriktiver Einschränkungen der Arbeit der parlamentarischen Korrespondenten, diese in der Praxis die Hauptaufgaben der Medien, nämlich die des öffentlichen Beobachters und Wächters, nicht erfüllen können.

Aufgrund der heftigen Reaktion und der Proteste der Opposition vor dem Parlament, sagte Karczewski, dass die vorgeschlagenen Änderungen nicht eingeführt werden würden und am 6. Januar neue Vorschläge vorgelegt werden sollten. Dies ist allerdings noch nicht geschehen.

Die HFHR hat Anmerkungen vorbereitet zu den Regeln für Journalisten, die im polnischen Parlament arbeiten. Sie stellt internationale Normen vor, die für die Regulierung von Regeln für die Arbeit von Journalisten im Sejm relevant sind und formuliert hierzu allgemeine Empfehlungen.

Das Verfassungsgericht

Nach den Ereignissen im Sejm wirkten sich die Beschränkungen auch auf die Journalisten aus, die über Verfahren vor dem Verfassungsgericht berichten.

Am 10. Januar verbot die Richterin Julia Przyłębska, die der Präsident kürzlich zur neuen Vorsitzenden des Verfassungsgerichtshofs des Landes ernannte, Journalisten den Eintritt in den Gerichtssaal des Tribunals.

Die Entscheidung wurde durch die Einschätzung der Richterin begründet, dass "die Präsenz der Medien bei einem Verfahren Chaos verursacht und übermäßiges Medieninteresse bei der friedlichen Untersuchung eines Falles nicht hilfreich sei."

Die HFHR warnt, dass die Beschränkung der Möglichkeiten der Medien, Verfahren vor dem Verfassungsgericht zu beobachten, eine Live-Berichterstattung über Anhörungen zu Verfassungsfragen verhindert, was eine ernsthafte Störung des Rechts der Journalisten auf Information und des Rechts der Öffentlichkeit, diese zu erhalten, bedeutet.

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