Die Hungarian Civil Liberties Union hat sich im Fall von sechs Journalisten, denen das Betreten des ungarischen Parlaments verboten wurde, an das ungarische Verfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewandt. Die Journalisten hatten in einem Teil des Parlamentsgebäudes, wo dies durch den Präsidenten des Parlaments verboten ist, Interviews mit Abgeordneten geführt. HCLU hat den Journalisten kostenlose Rechtshilfe angeboten und wendet sich gegen diese verfassungswidrige Einschränkung der Pressefreiheit.