Als Ergebnis eines Dringlichkeitsverfahrens wird das belgische Parlament die Gesetzentwürfe nur flüchtig begutachten und die Debatte auf ein absolutes Minimum begrenzen.
Laut der Belgian League of Human Rights LDH und Amnesty International Belgien Behandeln die Gesetzesinitiativen sehr komplexe Fragen im Zusammenhang mit substantiellen Änderungen sowohl am Strafrecht. Die beiden Organisationen erwarten außerdem sehr reale und erhebliche Auswirkungen auf die Grundrechte.
Es braucht eine sorgfältige Abwägung
Ein Vorschlag betrifft die öffentliche Anstiftung zu terroristischen Straftaten und impliziert die Einschränkung der Meinungsfreiheit sowie den Einsatz des Strafrechts als Präventionswerkzeug. Hinzu kommt, dass diese Änderung nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Einklang steht.
Dasselbe Gesetz wird auch Diskussionen hervorrufen über eine Änderung der Bedingungen zur Verhängung von Untersuchungshaft gegen Terrorverdächtige, die eine wesentliche Veränderung der Paradigmen des Strafrechts darstellt. Aus diesem Grunde verdient das Gesetz eine eingehende Debatte und eine sorgfältige Bewertung der bestehenden Bestimmungen.
Ein weiterer Gesetzentwurf soll die speziellen Methoden der Untersuchung und Ermittlung von terroristischen Aktivitäten reformieren. Es ist absolut unmöglich, dieses etwa 300 Seiten lange Dokument vollständig zu analysieren und das obwohl verschiedene Organisationen sich schon lange für eine sorgfältige Bewertung der bestehenden Methoden eingesetzt haben.
Das Parlament muss seiner Verantwortung gerecht werden
Die Regierung hat viele Monate mit der Vorbereitung dieser Maßnahmen verbracht und verlangt jetzt vom Parlament sie noch vor der Sommerpause durchzuwinken.
Es ist bedauerlich und gefährlich, dass das Parlament positiv auf diese Forderung der Regierung reagiert, denn eine Notprüfung ist bei einer solchermaßen bedeutsamen Gesetzesinitiative völlig unzureichend und ungeeignet.
Die Organisationen fordern das Parlament daher auf, seiner Verantwortung nachzukommen und die Gesetze darauf zu prüfen, ob sie mit Belgiens internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Grundrechte vereinbar sind.