Der niederländische Staatsrat stellte im November 2015 ein Vorabentscheidungsersuchen zur Europäischen Richtlinie über Aufnahmebedingungen. Er wollte klären, ob es mit der EU- Grundrechtecharta unvereinbar ist, Ausländer gemäß Artikel 8(3), (e) der Richtlinie in Gewahrsam zu halten. Das Gericht entschied, dass das Unionsrecht die Inhaftierung von Ausländern erlaubt, wenn dies für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung erforderlich ist. Auch das Stellen eines neuen Asylantrags, gegen den eine Rückführungsentscheidung bereits gefällt wurde ändert daran nichts.