Anlässlich der jüngsten Debatten im deutschen Bundestag zur Änderung des Sexualstrafrechts kritisieren Stimmen aus der Wissenschaft, dass der aktuelle Gesetzentwurf die sexuelle Selbstbestimmung nicht hinreichend schützt. Nicht einverständlich sexuelle Handlungen stehen weiterhin nicht unter Strafe. Damit entspricht der Gesetzesentwurf weder den Anforderungen der Istanbul-Konvention des Europarates noch denen der UN-Frauenrechtskonvention. Auch NGOs fordern, den Gesetzentwurf nachzubessern.