EU-Beobachtung

Verfassungsgericht veröffentlicht zwei wichtige Urteile zu Änderungen des polnischen Justizsystems

NGOs beurteilen eine der Entscheidungen, die die jüngsten Justizreformen betreffen, als besonders beunruhigend.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights

Das polnische Verfassungsgericht hat zwei Urteile zur jüngsten Reform des Justizsystems erlassen. Die am 24. Oktober gefällten Urteile betreffen die Ernennung des obersten Richters des Tribunals und mehrere Bestimmungen für Verfahren vor dem Verfassungsgericht, einschließlich der Regeln, die die Übernahme von gerichtlichen Pflichten durch Richter ermöglichen, die in bereits besetzte Ämter berufen sind.

Erste Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs

Das erste Urteil bezieht sich auf die Bestimmungen über die Wahl des Ersten Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs, die seit 2003 in Kraft sind. Das Verfassungsgericht hat unter anderem entschieden, dass die Generalversammlung der Richter des Obersten Gerichtshofs nicht über über der Verfahren zur Auswahl des Ersten Präsidenten bestimmen kann.


Richter des Verfassungsgerichts

Das zweite Urteil betrifft die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen, die die Übernahme von gerichtlichen Pflichten durch Richter ermöglichen, die in bereits besetzte Ämter berufen sind. Das Urteil steht in Zusammenhang mit den drei im November und Dezember 2016 vorgelegten Änderungsentwürfen zum Verfassungsgerichtsgesetz, die vom Ombudsmann angefochten wurden.

Die Beschwerde betraf eine Bestimmung, nach welcher der Vorsitz des Verfassungsgerichts (damals die Richterin Julia Przyłębska, die derzeitige Präsidentin des Gerichtshofs) verpflichtet wäre, allen Richter, die den Eid vor dem Präsidenten abgelegt haben, Fälle zuzuweisen. Darunter wären auch Richter gefallen, die auf bereits besetzten Posten berufen wurden.

Mehrere der Richter, die den Fall anhörten, waren direkt von einer der angefochtenen Bestimmungen betroffen. Es ist nicht möglich, solche Aktivitäten mit den Grundprinzipien des Gesetzes in Übereinstimmung zu bringen, insbesondere mit der Regel die besagt, dass niemand über seinen eigenen Fall urteilen kann.

Entlassungen aus dem Amt des Verfassungsgerichts

Der Ombudsmann äußerte Bedenken hinsichtlich der Regeln, welche die willkürliche Entlassung ehemaliger Mitarbeiter des Verfassungsgerichts zuließen. Nach diesen Bestimmungen müssen sie ihre Arbeit bis Ende 2017 niederlegen, sofern ihnen nicht die Möglichkeit geboten wird, innerhalb der neuen Strukturen, die das derzeitige Amt ersetzen, fortzuschreiten.

Diesbezüglich gibt die Entscheidung des Gerichts selbst Anlass zu Bedenken: Das Gericht befand, dass Verordnungen, die eine willkürliche Entlassung zulassen, einschließlich der Entlassung von schutzbedürftigen Personen (wie schwangeren Frauen), im Einklang mit der Verfassung stehen. Darüber hinaus scheint es unmöglich, die Bestimmungen zu akzeptieren, die eine selektive Veröffentlichung der Entscheidungen des Gerichts erlauben, oder solche, die es den Richtern, die zu bereits besetzten Posten ernannt wurden, gestatten, die Fälle vor dem Gericht anzuhören. Solche Entscheidungen des Gerichts untergraben die Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit.

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