Die Hungarian Civil Liberties Union (HCLU) leitete eine actio popularis Klage auf Grundlage von Ungarns Gleichbehandlungsgesetz (ETA) gegen die Polizeibehörde von Heves ein, um die Rechte der Roma im Dorf Gyöngyöspata durchzusetzen. Ziel der Klage war eine gerichtliche Bestätigung zu erhalten, dass die Handlungen der Polizei in Gyöngyöspata im Jahr 2011 rechtswidrig waren und das Recht auf Gleichbehandlung der lokalen Roma verletzten.
Das Urteil stellt eine besonders wichtige und entscheidende Entwicklung im Hinblick auf den Schutz der Rechte und die Rechtsprechung in Ungarn dar. Zum ersten Mal bestätigte das Oberste Gericht, dass die Polizei eine negative Diskriminierung der Roma-Bürger begangen hat.
Öffentliche Entschuldigung?
Bei der Erläuterung seines Urteils betonte die Curia, dass die Extremisten, die in Gyöngyöspata patrouillierten, ein schweres Verbrechen des Rassismus darstellten, das nur durch den Mord an den Roma in Ungarn übertroffen wurde. Die Polizei hätte intervenieren müssen, sagte das Gericht.
Neben der Bejahung der Verletzung der Rechte hat die Curia auch der Polizei verboten, ähnliche Handlungen in der Zukunft zu begehen, und das Gericht forderte die Polizei auf, sich öffentlich zu entschuldigen.