Zum vierten Mal hat das rumänische Verfassungsgericht seine Entscheidung in einem Fall zur Homoehe verschoben, diesmal, um den Rat des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Der Fall wurde von einem homosexuellen Ehepaar eingereicht, das in Belgien geheiratet hatte und die Ehe in Rumänien anerkennen lassen wollte. Das rumänische Gericht bat den EuGH festzustellen, ob ein gleichgeschlechtliches Ehepaar, das im Ausland verheiratet ist, aufgrund der Anwendung des EU-Rechts zur Familienzusammenführung mit einem Unionsbürger als Ehegatten nach rumänischem nationalem Recht anerkannt werden kann.