Die polnische Regierung hat am 20. Februar die Forderung abgelehnt, die von der Europäischen Kommission für notwendig zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit erachteten Justizreformen durchzuführen. Das Land riskiert theoretisch den Verlust seiner EU-Stimmrechte, aber eine solche Entscheidung würde eine einstimmige Zustimmung aller anderen Mitgliedstaaten erfordern und die wird es nicht geben, denn Ungarn hat angekündigt, keine Sanktionen gegen Warschau zu unterstützen. Die Kommission hat der polnischen Regierung bis Ende Februar geben, um die Befugnisse des Verfassungsgerichts zu schützen.