EU-Beobachtung

HFHR Polen: Berufungsurteil setzt Rückerstattung von Gerichtskosten durch

Ein polnisches Berufungsgericht hat das Urteil eines Bezirksgerichts abgewandelt und zugunsten des Klägers entschieden, der gezwungen war, Kredite aufzunehmen, da das Amtsgericht sich weigerte, sein Geld zurückzuzahlen.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights

Der Kläger, Herr M., bat die HFHR, die gegen das Bezirksgericht in Poznan erhobene Klage zu beobachten. Nach einem Sieg für Herrn M. vor dem Berufungsgericht hatte das Gericht die von ihm überwiesene Geldsumme nicht zurückgezahlt, was dazu führte, dass er Kredite aufnehmen musste.

Kläger musste ein Darlehen aufnehmen

Vor einigen Jahren nahm Herr M. bei Wielkopolska, einer er Firma, die kleine und mittlere Unternehmen unterstützt, ein Darlehen auf. Nachdem das Gericht einen rechtswidrigen Zahlungsbefehl erlassen hatte, hat Herr M. Geld auf das Einlagenkonto des Gerichts eingezahlt. Er stellte auch einen Antrag auf Genehmigung zur Einzahlung von Geld auf das Konto des Gerichts. Das Gericht gab seinem Antrag jedoch nicht statt.

Nach Inkrafttreten des Zahlungsauftrags stellte Herr M. einen weiteren Erstattungsantrag, der es ihm ermöglicht hätte, seinen Gläubiger zu bezahlen. Schon damals weigerte sich das Gericht, das Geld zurückzuzahlen. In dieser Phase beschloss der Gläubiger von Herrn M., ein Vollstreckungsverfahren einzuleiten. Um die gegenüber der Gesellschaft geschuldeten Schulden vollständig begleichen zu können und, um die Kosten für Vollstreckungsverfahren und Zinsrückstände zu decken, musste Herr M. ein weiteres Darlehen aufnehmen, diesmal von einer Bank. Schließlich zahlte der Mann die gesamte Schuld 6 Monate nach der Zahlungsaufforderung ab.

Landgericht hebt Entscheidung auf

Im Jahr 2016 haben Herr M. und andere an dem Verfahren Beteiligte einen Zahlungsanspruch gegen das Gericht geltend gemacht. Die Antragsteller beantragten eine Entschädigung für die Nichtrückgabe ihrer Kautionen. In seiner Klage verwies Herr M. auf Artikel 417 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der die Haftung des Staatsschatzes für Schäden vorsieht, die durch eine rechtswidrige Handlung oder Unterlassung in Ausübung öffentlicher Gewalt verursacht wurden. Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Das Landgericht Gniezno hat die Argumente der Antragsteller nicht akzeptiert.

Im Jahr 2018 wurde eine Berufung eingelegt und Herr M. bat die Helsinki Foundation for Human Rights den Fall zu beobachten. Im Juni 2019 änderte das Landgericht Poznan das Urteil des Gerichts der ersten Instanz und erkannte die Klage als legitim an. In seiner Begründung weist das Berufungsgericht darauf hin, dass, wenn sich das Gericht erster Instanz rechtskonform verhalten hätte, Herr M. seinen Gläubiger innerhalb einer Woche hätte auszahlen können, so dass er im Zusammenhang mit den von ihm aufgenommenen Darlehen nie mit einem Vollstreckungsverfahren hätte konfrontiert werden müssen.

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