Eine Gesetzesvorlage, die es Krankenversicherern ermöglicht, ohne Zustimmung der Patienten auf medizinische Daten zuzugreifen, verstößt gegen das Recht auf Privatsphäre (Artikel 8 EMRK), sagt ein Rechtsanwalt der VvAA, der größten niederländischen Gesundheitsorganisation. Die VvAA hat einen Brief an die Mitglieder des Senats, der den Gesetzentwurf am 8. November diskutiert, gesendet. Das Gesetz würde es möglich machen, dass die Gesundheitsdienstleister Patientenakten - ohne Zustimmung der Patienten – an die Versicherer weitergeben. Dadurch soll Betrug im Gesundheitswesen bekämpft werden.