Ab 1. März können Rechtsanwälte bei der polizeilichen Vernehmung ihrer Klienten anwesend sein. Das ergibt sich aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofs der Niederlande in einem von Anwälten angestrebten Verfahren. Aber die Anwälte sind mit der neuen Regelung unzufrieden und streben eine einstweilige Verfügung an. Während des Verhörs, ist es ihnen beispielsweise nicht Erlaubt zu sprechen. Anwälte, die diese Regeln nicht befolgen, können aus dem Vernehmungsraum entfernt werden. Nach Ansicht der Anwälte, ist dies ein Verstoß gegen europäische Vorschriften und Rechtsprechung.