Das litauische Parlament hat beschlossen, die Anforderung an Drittstaatsangehörige fallenzulassen, für eine Unternehmensgründung mindestens drei litauische Staatsbürger (oder Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung) in Vollzeit einzustellen. Seit Einführung dieser Maßnahmen in 2014 ist die Zahl der beantragten Aufenthaltsgenehmigungen zur Gründung eines Unternehmens von 4278 auf 888 gesunken. Auch wenn der Präsident das Gesetz dem Parlament zur Korrektur zurückgeschickt hat, ist die Anforderung mindestens drei Personen zu beschäftigen endgültig vom Tisch.