Technologie & Rechte

Konstante Einschränkungen der Pressefreiheit in Ungarn

Die Spannungen in der Nähe des geschlossenen Grenzübergangs bei Röszke gehen weiter. Einige Flüchtlinge versuchen den Zaun zu durchbrechen während andere friedlich Protestieren. Selbstverständlich ist die Presse vor Ort, um zu berichten.

by András Szeles

Ein Regierungssprecher schockiert die europäische Öffentlichkeit indem er sagt: "Journalisten haben dort nichts zu suchen und den Beamten vor Ort ist es nicht möglich zwischen Aggressoren und Repräsentanten der Medien zu unterscheiden. Tatsächlich haben Journalisten nicht nur das Recht vor Ort zu sein, es ist auch ihre berufliche Pflicht über die Situation zu berichten.

Der Beamte vor Ort muss seinerseits in der Lage sein, Journalisten von Menschen die ihn angreifen zu unterscheiden, genau wie er friedlich spielende Kinder von Steinewerfern unterscheiden können muss. Im Gesetz heißt es: "Bei der Auswahl der Zwangsmittel sollte [ein Polizeibeamter] jenes wählen, welches neben seiner Effektivität die geringsten Einschränkungen, Verletzungen und Schäden für die betroffene(n) Person(en) verursacht."

Hände weg von der Presse

Die Presse darf nicht behindert werden, wenn sie sich mit der Flüchtlingsthematik beschäftigt.Die Polizei darf keine Zwangsmittel gegen Journalisten einsetzen, die keine Polizisten angreifen sondern über die Ereignisse berichten. Journalisten dürfen nicht dafür verhaftet werden, dass sie ihre Arbeit leisten. Die Polizei darf Fotos oder Videoaufnahmen von Journalisten nicht mit der Begründung löschen, dass auf ihnen Polizeibeamte abgebildet sind. Diese unrechtmäßigen Handlungen verletzen den Grundsatz der Pressefreiheit.

Momentan kommt der Presse in Ungarn eine herausragende Rolle zu, da nur durch sie die Öffentlichkeit glaubhaft informiert werden kann. Aus dem gleichen Grund ist es unrechtmäßig, Journalisten den Zutritt zu Flüchtlingsaufnahmezentren zu verweigern. Es ist die Pflicht der Presse, über die Zustände in diesen Zentren zu berichten und die Öffentlichkeit hat das Recht, sich über die Aktionen und den Machtmissbrauch der Zuständigen Stellen zu informieren.

Offizielle Quelle

Mit der Behauptung, dass BIN (Bureau of Immigration and Naturalisation) gewährleiste einen ausreichenden Schutz der Pressefreiheit indem es die Presse über die Situation in den Aufnahmezentren selbst informiere, macht sich der Generaldirektor der ungarischen Ausländerbehörde bei der Begründung des Zutrittsverbots für die Medien lächerlich. Vorzuschlagen, dass Journalisten in ihren Redaktionsräumen warten sollen bis Regierungsstellen ihnen die Informationen darüber, was im Land vor sich geht zur Verfügung stellen, ist eindeutig absurd und zeugt von völligem Unverständnis demokratischer Normen und Rechtsgrundsätze.

Journalisten zu schlagen und zu verhaften und sie daran zu hindern ihre Arbeit zu tun ist ein schwerer Verstoß gegen die Pressefreiheit. Die Hungarian Civil Liberties Union bietet Journalisten kostenlose Rechtshilfe falls sie von offizieller Seite in irgendeiner Weise an der Ausübung ihrer Pflicht gehindert wurden.Wir bitten betroffene Journalisten sich mit uns unter der E-Mail Adresse tasz@tasz.hu in Verbindung zu setzen.

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