Dreiundvierzig Prozent der Erwachsenen, die schweren Kindesmissbrauch begangen haben, kommen nicht ins Gefängnis. Corinne Dettmeijer, die niederländische Sonderberichterstatterin für Menschenhandel nennt es bemerkenswert, dass die Richter erschwerende Faktoren ignorieren. So bekommen Täter, die zuvor eine sexuelle Straftat begangen haben oder Lehrer, die Schutzbefohlene missbraucht haben kein höheres Strafmaß. Es gibt auch nur wenige Kinderschänder, gegen die ein Berufsverbot verhängt wurde. In ihrem kritischen Bericht fordert Dettmeijer klarere Richtlinien für Richter.