Dem Komiker Jan Böhmermann wurde es untersagt, Teile seines den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan schmähenden Gedichts vorzutragen. Das Hamburger Landesgericht urteilte, dass Satire, in der es um die sexuellen Referenzen des türkischen Präsidenten geht, nicht akzeptabel ist. Böhmermann darf noch 6 der 24 Zeilen rezitieren, aber wenn er die verbotenen Teile erneut rezitiert, droht ihm eine Geldstrafe von 250.000 Euro oder 6 Monate Gefängnis. Christian Schertz, der Anwalt des Satirikers, wird gegen das Urteil Berufung einlegen und er sagte, es sei "gegen künstlerische Freiheit."