Nach der Verabschiedung des italienischen Gesetzes über Lebenspartnerschaften gewährte das Berufungsgericht von Turin einem lesbischen Paar, das 2014 in Dänemark geheiratet hatte, das Recht auf Stiefkindadoption, wodurch sie jeweils in der Lage sind die Tochter ihrer Partnerin zu adoptieren und als Erziehungsberechtigte aufzutreten. Dieses wichtige Urteil ist der erste Präzedenzfall seiner Art nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes. Das Urteil zitiert den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Heterosexualität sein ungeeignet als als Kriterium der Familientauglichkeit.