Die Niederlande werden es Eltern ermöglichen, ihr totgeborendes Kind, auch im Nachhinein, in der Einwohnermeldestelle (BRP) zu registrieren. Die Eltern können bereits jetzt beim Standesamt ein spezielles Zertifikat für eine Totgeburt erhalten. Mit den neuen Vorschriften wird es auch möglich sein, eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen. Die Befürworter dieser Entscheidung sehen in der Registrierung nicht nur die Anerkennung der Existenz der Kinder, sondern auch der Kinderrechte im Allgemeinen.