Ein Gericht in Midden, NL, sprach einer selbstständig arbeitenden Frau, die 2005 ein Kind zur Welt brachte, den Anspruch auf Zuwendungen bzw. Entschädigung zu. Die Frau ging vor Gericht, weil es zwischen 2004 und 2008 in den Niederlanden keinen Anspruch auf Elterngeld für Unternehmerinnengab. Das Gericht sah darin eine Verletzung der UN Frauenrechtskonvention.