In einem Verfahren vor dem belgischen Kassationshof wurde der EuGH in Luxemburg angerufen. In dem Fall geht es um eine Muslima, der als Rezeptionistin in einer Firma verboten wurde, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen. Zu klären ist, ob dies eine Diskriminierung wegen der Religion darstellt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2015 das pauschale Kopftuchverbot an Schulen gekippt hat, interessiert der Fall auch die deutsche Zivilgesellschaft. Verschiedene Akteur*innen aus dem Antidiskriminierungsbereich haben zu dem Schlussantrag der Generalanwältin Juliane Kokott Stellungnahmen verfasst.