Letzte Woche fällte der Europäische Gerichtshof ein wichtiges Urteil in einem von der spanischen NGO Malaga Acoge eingebrachten Fall. Laut Gericht verstößt das spanische Ausländergesetz gegen EU-Recht, weil es die automatische Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung oder die Ausweisung allein auf Grundlage einer Vorstrafe für Menschen von außerhalb der Europäischen Union ermöglicht, selbst wenn sie das alleinige Sorgerecht für Minderjährige haben, die EU-Bürger sind. Nach Ansicht des Gerichts muss sich aber das Recht auf Familienleben durchsetzen.