Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs erklärt persönliche dynamische IP-Adressen zu persönlichen Daten nach EU-Recht. Das Urteil besagt, dass persönliche IPs nicht gespeichert werden dürfen, es sei denn, um Cyber-Angriffe oder ähnliches zu vereiteln. Das Urteil bietet eine dringend erforderliche Klärung einer seit langem offenen Frage im EU-Datenschutzrecht. Der deutsche Politiker Patrik Breyer (Piratenpartei) hat eine Klage gegen Webseiten der Bundesrepublik Deutschland erhoben, die auf Logfiles personenbezogene Daten, einschließlich der IP-Adressen, zwei Wochen lang gespeichert haben.