Die Europäische Kommission hat beschlossen, dass, wenn bis zum 23. Mai keine wesentlichen Fortschritte in der Funktionsweise des Verfassungsgerichts in Polen gemacht wurden, Frans Timmermans den Entwurf der Rechtsstaatlichkeits-Stellungnahme absegnen und an die polnischen Behörden übergeben wird. Diese hat dann zwei Wochen um zu antworten. Werden die Bedenken der Kommission nicht zufriedenstellend beantwortet, folgt erst die Wiederaufnahme des Dialogs, dann eine Empfehlung. Womit dann das Rechtsrahmenverfahren in seine zweite Phase tritt.