Die Polizei darf bei zufälligen Verkehrskontrollen nicht auf Grundlage ethnischer oder religiöser Merkmale der Fahrer oder der Fahrgäste Fahrzeuge auswählen. So urteilte der niederländische Oberste Gerichtshof in einem Fall über dynamische Verkehrskontrollen. In dem konkreten Fall wurde ein für Drogenbesitz verhafteter Verdächtiger freigesprochen, weil er bei einer solchen dynamischen Verkehrskontrolle gestoppt wurde. Das Gericht fügte hinzu, dass in diesem konkreten Fall die Polizei den Fall korrekt handhabte, da das Nummernschild und der Führerschein zuerst geprüft wurden.