Technologie & Rechte

Bundesverwaltungsgericht stärkt die Rechte von Minderjährigen im Dublin-Verfahren

Minderjährige Flüchtlinge können aus der EU-Dublin-Verordnung eigene Rechte ableiten und diese einklagen. Das hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht entschieden. Die EU-Dublin-Verordnung regelt, welcher...

by Adriana Kessler
Image: Naz Amir - Flickr/CC content

Minderjährige Flüchtlinge können aus der EU-Dublin-Verordnung eigene Rechte ableiten und diese einklagen. Das hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht entschieden. Die EU-Dublin-Verordnung regelt, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist. Hier gibt es eine spezielle Regelung für Minderjährige, die auch dem Grundrechtsschutz von Minderjährigen dient – so das Bundesverwaltungsgericht. Asylsuchende können aus der Bestimmung deshalb einen Anspruch haben. In dem konkreten Fall wollte Deutschland einen Flüchtling nach Belgien überstellen, obwohl Deutschland zuständig war.

Subscribe to stay in

the loop

Why should I?

You will get the latest reports before everyone else!

You can follow what we are doing for your right!

You will know about our achivements!

Show me a sample!