Das Bulgarian Helsinki Committee (BHC) wünscht, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), den bulgarischen Staat verpflichtet, auf administrative und strafrechtliche Maßnahmen gegen die Mediziner zu verzichten, die ihr bei einer bevorstehenden Hausgeburt helfen möchten.
Die Klägerin, eine hier als „D“ bezeichnete Frau, legte bereits 2012 Berufung vor dem Straßburger Gericht ein. Es ist ihr Recht, als schwangere Mutter zu entscheiden, außerhalb des Krankenhauses zu gebären – zu Hause und frei von Belästigungen, aber dennoch mit der notwendigen Unterstützung von medizinischen Fachkräften.
Die bulgarische Gesetzgebung verbietet diese Praxis durch die Androhung administrativer und strafrechtlicher Maßnahmen gegen Mediziner, welche die Geburt außerhalb des Krankenhauses unterstützen.
Schwerwiegende Verletzungen der Frauenrechte
Der Antrag des BHC steht im Zusammenhang mit D's bevorstehender Niederkunft. Sie hat bereits zwei Geburten in Krankenhäusern erlebt, begleitet von Zwang und Demütigung und will das nicht noch einmal durchmachen.
Der Druck, dem Frauen durch die bulgarische Gesetzgebung ausgesetzt sind, auch gegen ihren Willen in einer institutionalisierten Krankenhausumgebung Kinder zur Welt zu bringen, einer Umgebung in der die Geburt eher als medizinisches Risiko denn als natürlicher Prozess behandelt und von Ärzten gegen den Willen und die Würde der Frau verwaltet wird, wie auch gegen die gesundheitlichen Bedürfnisse ihres Kindes, ist eine grobe Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben nach Artikel 8 der Europäischen Konvention für Menschenrechte.