Technologie & Rechte

Vorbehalte derEU-Kommission gegen Irlands geplante Wahlrechtsreform

Die EU-Kommission hat Bedenken gegen das von Irland geplante Gesetz zur Reform des Wahlrechts geäußert. Problematisch sei die praktischen Auslegung des Gesetzes, das Online-Plattformen dazu verpflichten soll, illegale politische Werbung zu unterbinden.

by LibertiesEU

Die Europäische Kommission hat Bedenken gegen Irlands geplante electoral reform bill 2022 geäußert, die für mehr Transparenz bei politischer Werbung im Internet sorgen soll.

In einer ausführlichen Stellungnahme wies die Kommission auf eine Reihe von Unvereinbarkeiten zwischen dem Entwurf des Wahlreformgesetzes und der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr hin und kam zu dem Schluss, dass es noch eine Reihe offener Fragen hinsichtlich der praktischen Auslegung des Gesetzes gebe.

Der erste Punkt, den die Kommission ansprach, war, dass Online-Plattformen laut Gesetzesentwurf haftbar gemacht werden können, wenn sie es versäumen, gegen Anzeigen vorzugehen, bei denen es "vernünftige Gründe" für die Annahme gibt, dass sie gegen den Gesetzesentwurf verstoßen und somit illegale Werbung darstellen.

Niedrigerer Kenntnisstand

Nachdem die irischen Behörden um eine Klarstellung gebeten hatten, stellte die Kommission fest, dass die Verantwortung für die Entscheidung, was eine politische Werbung ist, bei der Online-Plattform liegt. Obwohl die Online-Plattform von der strafrechtlichen Verantwortung befreit ist, wenn sie keine tatsächliche Kenntnis von der illegalen Aktivität hat, setzt dies nach Ansicht der Kommission einen niedrigeren Kenntnisstandard voraus als der in Artikel 14 der E-Commerce-Gesetzgebung festgelegte Standard der "tatsächlichen Kenntnis".

Aufwändige systemische Überwachung

In der Praxis würde das bedeuten, dass Online-Plattformen, um eine strafrechtliche Haftung zu vermeiden, i) Unterlagen zur Überprüfung der Käufer einholen und auswerten und ii) vor der Veröffentlichung der Anzeige feststellen müssten, ob es sich um eine Werbung handelt. Nach Ansicht der Kommission stellt es eine belastende Pflicht für Online-Plattformen dar, die Veröffentlichung politischer Werbung systematisch zu überwachen. Dies sei ein Verstoß gegen Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, der es den Mitgliedstaaten untersagt, Vermittlungsdienstleistern eine allgemeine Verpflichtung aufzuerlegen, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen, genauso wenig darf ihnen eine allgemeine Verpflichtung auferlegt werden, aktiv nach Tatsachen oder Umständen zu suchen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Vor diesem Hintergrund wies die Kommission darauf hin, dass langwierige und kostspielige Faktenchecks das Recht auf freie Meinungsäußerung, Informationsfreiheit und unternehmerische Freiheit beeinträchtigen könnten. Daher hat die Kommission praktische Lösungen vorgeschlagen, um den Online-Plattformen eine angemessene Sorgfaltspflicht aufzuerlegen, wie z. B. ein an die Erfordernisse von Wahlperioden angepasstes Maß an stichprobenhaften Kontrollen.

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