Ein tschechisches Gericht hat ein Grundsatzurteil im Fall eines Jungen mit Autismus gefällt, der Junge war von seiner örtlichen und weitere 14 Schulen in der Region abgelehnt worden. Das Gericht erklärte die Gemeinde für schuldig wegen Diskriminierung auf Grund der Behinderung des Jungen und verpflichtete die lokale Schule, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um ihn zu unterrichten. Die Liga für Menschenrechte , die den Jungen vertreten hatte, sagte, dies sei das erste Urteil dieser Art in der Tschechischen Republik.