Das tschechische Verfassungsgericht scheint eingetragenen Lebenspartnern die Adoption ermöglichen zu wollen, indem es das Verbot der individuellen Adoption verwarf. Nach Ansicht des Gerichts widerspricht das Adoptionsverbot dem Recht auf Menschenwürde, indem es eingetragene Lebenspartner ohne ersichtlichen Grund zu "Bürgern zweiter Klasse" macht. Das Urteil tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft. Es bezieht sich noch nicht direkt auf gemeinsame Adoption, die laut Gesetz nur für verheiratete heterosexuelle Paare möglich ist, sieht aber eine individuelle Adoption durch ein Elternteil vor.