Demokratie & Gerechtigkeit

Belgisches Gericht stoppt illegale Deportation sudanesischer Migranten

Ein Gericht im belgischen Liège (Lüttich) hat in erster Instanz bestätigt, dass die Abschiebung von sudanesischen Staatsangehörigen eine rechtswidrige Anordnung des Staatssekretärs für Asyl und Migration darstellt.

by David Morelli

Durch denAbschluss eines Abkommens mit dem diktatorischen Regime des Sudan über die Identifizierung von Migranten in einem Stadtpark in Brüssel erreichte der belgische Staatssekretär für Asyl und Migration, Theo Francken, ein neues Tief in seiner Politik der Verfolgung von Exilanten. Bei den Verhafteten handelt es sich um Familien und Kinder, die versucht haben, in der belgischen Hauptstadt zu überleben und von dort aus Großbritannien zu erreichen.

EGMR-Verstöße

Unter dem Vorwand, dass Frankreich und andere EU-Länder auch mit sudanesischen Beamten zusammenarbeiten, meinte Theo Francken, dass er die hohe Zahl von Menschenrechtsverletzungen im Sudan, einem Land, das von einem diktatorischen Regime regiert wird, einfach ignorieren könnte.

Die Polizeirazzien, die durchgeführt wurden, um die belgische Hauptstadt zu "säubern", führten zur Inhaftierung von fast 100 sudanesischen Staatsangehörigen. Diese sitzen derzeit in geschlossenen Haftanstalten und sollen deportiert werden. Die Behörden hatten bereits für den 5. Oktober Flüge in den Sudan und andere Drittländer organisiert.

Es war sehr wahrscheinlich, dass diese extrem dringende Situation das Leben der, mit Deportation bedrohten, sudanesischen Staatsangehörigen gefährden würde. Deshalb hat die belgische League of Human Rights (LDH) beschlossen, zu handeln und einen Eilantrag vor Gericht zu stellen.

Das Gericht der ersten Instanz in Lüttich entschied zugunsten des Antrags von LDH, der auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gestützt war: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt werden."

Deportationen aufgehalten

Der belgische Staat hat einen Rechtsbruch begangen, indem er eine Ausreiseverfügung verhängte und damit das subjektive Recht der sudanesischen Migranten verletzt, frei von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Folter gemäß Artikel 3 EMRK zu sein, sowie ihr Recht auf Nichtzurückweisung nach Artikel 33 der Genfer Konvention.

Die rechtlichen Konsequenzen dieser Entscheidung sind ziemlich weitreichend: Das Gericht untersagte dem Staat die Abschiebung der in Lüttich inhaftierten sudanesischen Migranten in den Sudan oder in einen anderen EU-Staat und stoppte die für den 5. Oktober geplanten Flüge. Außerdem ist es Belgien untersagt, zur Feststellung der Personalien von sudanesischen Staatsangehörigen in Belgien mit der sudanesischen Regierung zusammenzuarbeiten.

Das Gericht entschied außerdem, gegen die belgische Regierung eine Geldstrafe von 20.000 Euro zu verhängen, wenn der Staat gegen eine der beiden vorgenannten Entscheidungen verstößt.

Die Regierung hat eine rote Linie überquert

Diese Entscheidung sendet eine starke Botschaft an die Regierung. Es muss jetzt eine politische Antwort geben. Durch den Abschluss eines solchen Abkommens mit dem diktatorischen sudanesischen Regime hat der Staatssekretär für Asyl und Migration offen eine rote Linie in seiner Politik überschritten, in welcher der Zweck („Säuberung der Hauptstadt") die Mittel rechtfertigt (Anordnung von überfallartigen Razzien, Verhaftungsquoten und Zusammenarbeit mit einer Diktatur).

Nach Auffassung der LDH stehen in dieser Angelegenheit sowohl die Glaubwürdigkeit des Staatssekretärs als auch jene der Regierung, die diese rechtswidrigen Abschiebung unterstützt hat, auf dem Spiel.

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